Schon vor drei Jahren beschäftigte sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Thema Zeiterfassung und fällte das sogenannte Stechuhr-Urteil aus dem hervorgeht, dass alle ArbeitnehmerInnen in Europa ihre Arbeitszeiten mittels eines manipulationssicheren, digitalen Systems erfassen sollen.
Nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.22, wird nun Deutschland Vorreiter für die verpflichtende digitale Zeiterfassung.
Doch was bedeutet das speziell für Unternehmen?
Das Urteil hat Auswirkungen auf alle Unternehmen, die bisher keine Arbeitszeiterfassung betrieben haben. Denn können im Streitfall die tatsächlich geleisteten Stunden, vor allem Mehr- und Überstunden, aber auch bezogene Förderungen, beispielsweise Corona-Hilfen, oder Kurzarbeitszeiten nicht nachgewiesen werden, riskiert man als Arbeitgeber hohe Nachzahlungen und Strafen.
Finanzminister Magnus Brunner: "Das Finanzamt für Großbetriebe prüft in den kommenden Wochen und Monaten verstärkt die ausbezahlten Wirtschaftshilfen. Ich appelliere an alle Unternehmerinnen und Unternehmer, rechtzeitig und freiwillig zu hoch bezogene Hilfen zurückzubezahlen und zu melden. Wo Hilfen unrechtmäßig bezogen wurden, fordern wir diese zurück. Um die redliche Wirtschaft zu schützen, stellen wir die Einhaltung der Förderbestimmungen sicher und ahnden wir das unrechtmäßige Beziehen konsequent."
(Quelle: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2022/Oktober/corona-hilfen.html)
Betrachtet man also das oft unbeliebte Thema digitale Zeiterfassung, so ergeben sich bei genauerem Hinsehen für beide Seiten, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ausschließlich Vorteile.
Unser ARTimer Zeiterfassungssystem ermöglicht Ihnen als cloudbasierte Lösung die gesetzeskonforme Arbeitszeiterfassung mittels Terminal-Stechuhr, Desktop-Version für PC-Arbeitsplätze oder per Smartphone-App mobil von unterwegs.
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