Die EU-Richtlinie 2019/1937 (die sogenannte „Hinweisgeber-Richtlinie“) ist mittlerweile auch im österreichischen Recht verankert, für Unternehmen ab 50 bis 249 Beschäftigten hat der Gesetzgeber eine Nachfrist bis zum 17.12.2023 eingeräumt. Spätestens dann müssen die gesetzlichen Vorgaben – wie die Einrichtung eines eigenen Kanals für anonyme Hinweise - auch von Unternehmen dieser Größe umgesetzt werden. Im ARTimer ist der Meldekanal bereits gesetzeskonform umgesetzt!
Der Zweck von Whistleblowing ist es, Schaden von betroffenen Unternehmen und Einzelpersonen sowie der Öffentlichkeit abzuwenden. Mögliche Missstände und Rechtsverstöße in Unternehmen und Behörden sollen deshalb möglichst früh aufgezeigt werden. Mit der betreffenden Richtlinie hat die EU Mindeststandards zum sicheren Melden solcher Vorfälle geschaffen.
Das Ziel der neuen Regelungen ist es, einen anonymen Kanal für die MitarbeiterInnen zu schaffen, über den sie Probleme, Unzulänglichkeiten und Fehlverhalten im Unternehmen sicher melden können, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Das ist auch für Unternehmen von Vorteil, da kritische Themen so intern abgefangen werden können. MitarbeiterInnen sind dann nicht gezwungen, mangels entsprechendem Kommunikationskanal im Unternehmen mit Problemen nach außen zu gehen.
Ganz wichtig dabei ist natürlich, dass diese Informationen absolut vertraulich bleiben und Meldungen auch anonym möglich sind. Um das zu gewährleisten ist es sinnvoll, wenn die entsprechende Lösung von anderen Kommunikationskanälen im Unternehmen getrennt ist.
Wenn Sie ARTimer schon verwenden, müssen Sie sich über die neuen Vorgaben keine weiteren Gedanken machen, denn wir haben den geforderten Meldekanal bereits im Modul „Organisation“ integriert. Sie brauchen also keine eigene Software dafür – unsere Lösung erfüllt alle Anforderungen und ist vor allem auch vollkommen sicher!